Kosten Freiberufliche Spitex Pflege Stucki

Die Kosten für freiberufliche Spitex-Leistungen sind kantonal festgelegt und werden Ihnen gemäss den Vorgaben des Kantons Zürich in Rechnung gestellt.

Es gilt der sogenannte Tarifschutz für alle. Das heisst, niemand darf Ihnen für Pflege einen beliebigen Preis in Rechnung stellen. Hier in Folge der Stand 2024–2026 im Kanton Zürich. Die Rechnungsstellung erfolgt gemäss Finanzmanual der Spitex Schweiz und ich rechne direkt mit der Gemeinde, Ihrer Versicherung und mit Ihnen ab, so wie die öffentliche Spitex auch. Im Gegensatz zur öffentlichen Spitex habe ich keine Aufnahmepflicht und deshalb kann ich der Gemeinde nur tiefere Tarife (Normdefizit) in Rechnung stellen.

 

Für die Spitexeinsätze werden monatlich 3 Rechnungen gestellt.

 

1a. Rechnung an Sie im Kanton Zürich

 

Patientenbeteiligung

CHF 7.65 Patientenbeteiligung pro Besuchstag, maximal pro Jahr 2792.-

(Die Kosten der Patientenbeteiligung (Pflegekostenbeteiligung) betragen im Pflegeheim CHF 23.- pro Tag und der Maximalbetrag pro Jahr ist schweizweit begrenzt auf CHF 5613.70 .- )

 

1b. Rechnung an Sie im Kanton St. Gallen

Patientenbeiträge

a) CHF 15.35 oder 20% des Versicherer Anteils für Abklärung, Beratung und Koordination, max. 15.35 pro Tag

b) CHF 12.60 oder 20% des Versicherer Anteils für Untersuchung und Behandlung, max. 15.35 pro Tag

c) CHF 10.50  oder 20% des Versicherer Anteils für Grundpflege max. 15.35 pro Tag

 

 

Bei IV (Kinderpflege) und UV (Unfall), Akut und Übergangspflege darf keine Patientenbeteiligung in Rechnung gestellt werden.

Bei Ergänzungsleistungen kann der Antrag an die Gemeinde gestellt werden, dass diese Kosten vergütet werden.

 

2. Rechnung an Krankenkasse im Kanton Zürich und St. Gallen

 

Die Krankenkasse zahlt schweizweit für sämtliche im jeweiligen Kanton anerkannten Spitex-Leistungsanbieter und freiberuflichen Pflegefachpersonen. Sie haben also freie Wahl beim Anbieter.

 

a) CHF 79.90 Abklärung, Beratung und Koordination

b) CHF 63.00 Untersuchung und Behandlung

c) CHF 52.60 Grundpflege

 

Die Patientenbeteiligung wird von diesem Betrag abgezogen. Für Sie fällt seitens der Krankenkasse zusätzlich der Selbstbehalt von 10% von maximal 700.- pro Jahr zusätzlich zur Franchise an, im Rahmen der Kosten KVG.

 

Bei UV/MV

a) CHF 114.96 Abklärung, Beratung und Koordination

b) CHF   99.96 Untersuchung und Behandlung

c) CHF    90.00 Grundpflege

 

Hier ist in der Regel kein Selbstbehalt fällig.

 

Bei IV

a) CHF 114.96 Abklärung, Beratung und Koordination 

b) CHF 114.96 Untersuchung und Behandlung

c) Grundpflege  (keine separate Vergütung durch IV)

 

MiGel Leistungen können separat abgerechnet werden.Die

Für die Beschaffung von Pflege und Verbandsmaterial arbeite ich mit den Hausärzten (Rezept), Ihrer Wunschapotheke oder Publicare zusammen. Das hat den Vorteil, dass sie jederzeit Einfluss auf Ihre Bestellungen übernehmen, die Kosten im Blick behalten und diesbezüglich autonom bleiben können. Selbstverständlich unterstütze ich Sie dabei.

 

3a. Rechnung an die Wohngemeinde im Kanton Zürich

 

Krankheit

Die Gemeinden übernehmen bei Krankheit im Kanton Zürich die sogenannten Normkosten. Diese sind für Freiberufliche niedriger als für die öffentliche Spitex. Im Gegensatz zu dieser haben Freiberufliche keine Aufnahmepflicht.

Tarife pro Std. für Freiberufliche im Kanton Zürich:

a) CHF 54.10 Abklärung, Beratung und Koordination

b) CHF 55.75 Untersuchung und Behandlung

c) CHF 41.05 Grundpflege

 

(Abzüglich der in Kosten gestellten Patientenbeiträge CHF 7.65 pro Tag (Pflegeheim CHF 23.- pro Tag)

 

Bei MV/UV/IV und bei Akut und Übergangspflege

keine Restkosten an die Gemeinde abrechenbar.

 

Daraus resultieren Vollkosten im Kanton Zürich pro Pflegestunde für Freiberufliche Pflegefachpersonen

a) CHF 131.01 Abklärung, Beratung und Koordination, CHF 114.96 bei UV/IV/MV

b) CHF 118.76 Untersuchung und Behandlung, CHF 114.96 bei IV und 99.96 bei UV/MV

c) CHF   93.65 Grundpflege, bei UV/ MV CHF 90.-

 

3b. Rechnung an die Wohngemeinde im Kanton St. Gallen

 

Krankheit

Die Gemeinden übernehmen bei Krankheit im Kanton Zürich die sogenannten Normkosten. Diese sind für Freiberufliche niedriger als für die öffentliche Spitex. Im Gegensatz zu dieser haben Freiberufliche keine Aufnahmepflicht.

Tarife pro Std. für Freiberufliche im Kanton Zürich:

a) CHF 34.- Abklärung, Beratung und Koordination

b) CHF 34.- Untersuchung und Behandlung

c) CHF 34.- Grundpflege

 

Abzüglich der in Kosten gestellten Patientenbeiträge

a) CHF 15.35 oder 20% des Versicherer Anteils für Abklärung, Beratung und Koordination, max. 15.35 pro Tag

b) CHF 12.60 oder 20% des Versicherer Anteils für Untersuchung und Behandlung, max. 15.35 pro Tag

c) CHF 10.50  oder 20% des Versicherer Anteils für Grundpflege max. 15.35 pro Tag

 

Bei MV/UV/IV und bei Akut und Übergangspflege

keine Restkosten an die Gemeinde abrechenbar.

 

Daraus resultieren Vollkosten im Kanton St. Gallen pro Pflegestunde für Freiberufliche Pflegefachpersonen

a) CHF 110.90 Abklärung, Beratung und Koordination

b) CHF 97.00 Untersuchung und Behandlung,

c) CHF  86.60 Grundpflege

 

Pro Besuch werden mindestens 10 Minuten verrechnet, danach wird im 5 Minuten Takt abgerechnet.

 

Eine freiberufliche Dipl. Pflegefachperson darf also im Schnitt pro Std. CHF 100.- Vollkosten verrechnen. In diesen ist die Restdeckung enthalten wie z.B. die Wegzeit, die Fahrkosten, die Kosten für Schutzmaterial, Kleidung, Reinigung der Kleidung, Aufwand für Buchhaltung und Administration, obligatorische Weiterbildungen, Statistik für Kanton, Versicherungen z.B. Haftpflicht, Software für Pflegedokumentation und von den Kassen geforderte digitale Abrechnung, Mahnwesen etc.

 

Haushalt und Betreuung

Die Haushaltleistungen rechne ich mit Ihnen im Tarif von CHF 80.- pro Std.. Ich rechne in 15 Minuten Einheiten pro Woche ab. Die Wegkosten werden nicht separat verechnet, da diese Leistungen in Verbindung mit der Pflege stattfinden. Das abholen von Material oder Medikamenten in der Apotheke verrechne ich auch als Haushalts.-/Betreuungsleistung

Die öffentlichen Spitexbetriebe können tiefere Tarife anbieten, da die Gemeinde die Haushaltleistungen subventioniert.

Diese Rechnung erfolgt an Sie persönlich. Diese Leistungen werden teilweise von einer Zusatzversicherung übernommen. Bitte klären Sie dies ab.

Ich bin froh, wenn Sie lange Haushalteinsätze andersweitig vergeben, denn es hat nicht genügend Pflegefachpersonal auf dem Markt und ich möchte mich gerne vor allem auf Pflegeleistungen konzentrieren.