«Eine persönliche, ganzheitliche, umfassende und auf Sie zugeschnittene Pflege ist mir ein Herzensanliegen. An der Freiberuflichkeit schätze ich, dass ich eine grosse Kontinuität in komplexen Pflegesituation anbieten kann. Die Patienten profitieren von meiner jahrelangen Akutpflege- und Spitexerfahrung. Ich verfüge über ein breites Wissen und viel Erfahrung in der Pflege bei komplexen Krankheitsbildern und deren Behandlungen. Kurzeinsätze für Behandlungspflege sind bei mir möglich!» Prisca Stucki
Als Freiberufliche Pflegefachfrau mit jahrelanger Berufserfahrung im Spital und der Spitex, biete ich Ihnen im Zürcher Oberland und angrenzend im Kanton St. Gallen, Rapperswil- Jona, Kempraten sämtliche somatischen Spitex Pflegeleistungen an. Dazu gehört z.B. Wundberatung und -pflege, Infusionsstherapie oder Medikamentenverabreichungen. Ich rechne für Sie über die obligatorische Krankenversicherung ab, genau so wie öffentliche Spitexbetriebe oder private Spitexbetriebe. Wir arbeiten nach demselben Leistungskatalog der national festgelegt ist.
Bei einem Erstgespräch klären wir Ihren Pflegebedarf. Darauf aufbauend erstelle ich die Pflegeplanung und führe die Pflege dann für Sie oder mit Ihnen zusammen durch. Gerne schule ich Sie oder Ihre Angehörigen auch um bestimmte Dinge selbst zu erlernen.
Ich führe die Pflegeleistungen mehrheitlich persönlich bei Ihnen zu Hause durch, in meinem Büro kümmere ich mich um die korrekte Dokumentation und Abrechnung.
Bei Bedarf arbeite ich in Kooperation mit anderen freiberuflichen Kolleg*Innen zusammen, und plane einen Ferien- oder Krankheitsersatz. Bei der Wahl der Pflege durch Freiberufliche, haben Sie den Vorteil, dass sich immer eine diplomierte Fachkraft um Sie kümmert und Sie diese mit der Zeit gut kennen. Sie ist nicht an fixe Arbeitspläne oder an eine Organisation gebunden, sondern kann mit Ihnen selbst Termine vereinbaren.
Falls zusätzlich psychiatrische Pflegeleistungen benötigt werden, arbeite ich gerne mit psychiatrisch ausgebildeten Freiberuflichen Pflegefachpersonen zusammen.
Als PatientIn haben Sie die freie Wahl, welche Spitex-Organisation oder Freiberufliche Pflegefachfrau/mann Sie wählen. Sie dürfen jederzeit den Leistungsanbieter wechseln. Es ist jedoch so, dass nur die öffentliche Spitex Aufnahmepflicht innerhalb von 24 Std. hat.
Als Freiberufliche Pflegefachfrau erbringe ich jedoch grundsätzlich dieselben Leistungen wie die Spitex, die unter Vertrag einer Gemeinde ist.
Start voraussichtlich Juni 24
Folgende Pflegeleistungen werden durch die Krankengrundversicherung in der Regel übernommen und von mir über diese abgerechnet. Bei umfangreichen Pflegeleistungen hole ich im voraus bei Ihrer Krankenkasse eine Kostengutsprache ein. Dazu benötigen wir eine ärztliche Spitexanordnung, welche Ihr Hausarzt unterschreibt.
Die Grundpflegeleistungen werden n. Bedarf in Kombination mit Leistungen in der Behandlungspflege ausgeführt, damit Sie die Pflege aus einer Hand erhalten. Bei Bedarf und je nach Situation arbeite ich mit weiteren Pflegefachfrauen zusammen.
Bei meiner Arbeit richte ich mich nach dem Leitbild für freiberufliche Pflege und trete dem Qualitätsprogramm Curacasa bei. In diesem Qualitätsprogramm wird 2 jährlich ein Label vergeben, dass man die Voraussetzungen für die Qualität der Freiberuflichkeit erfüllt. Wenn Sie das Leitbild interessiert, es ist auch beim SBK öffentlich zugänglich.
Ab dem 1.6.2024 habe ich voraussichtlich freie Termine. (Ich warte aktuell auf die ZSR Nummer, Bewilligungen)
Am einfachsten ist es für mich, wenn Sie bereits mit einem ausgefüllten ärztlichen Spitexauftrag ans Erstgespräch kommen. Den Rest erledige ich dann für Sie. Diese Spitexverordnung ist für alle Freiberuflichen und alle Spitexbetriebe verwendbar. Liegt der ärztliche Spitexauftrag vor, kann ich sofort mit der Pflege beginnen. Leider kann der Arzt Sie bei mir nicht über OPAN anmelden. Bitten Sie ihn bitte darum das Formular auszufüllen.
Danach führen wir das Erstgespräch durch und ich informiere den Arzt, wie auch die Krankenkasse über die erforderlichen Leistungen. Ist der Arzt einverstanden und auch die Krankenkasse, werden die Leistungen übernommen.
Wohnen Sie im Kanton St. Gallen, wird ein anderes Formular benötigt als im Kanton Zürich.
Berufsausübungsbewilligung Kanton Zürich & Kanton St. Gallen vgl. Nareg https://www.nareg.ch/Person/Summary/148748
Bewilligung zur Abrechnung von Pflegeleistungen über die OKP (ObligatorischeKrankengrundversicherung) Kanton Zürich & Kanton St. Gallen
Abrechnungsnummer ZSR Nr. wird aktuell beantragt
Qualitätssicherungsprogramm Curacasa Beitritt sobald ich ZSR Nr. habe
Rahmenverträge mit Krankenkassen werden gültig sobald ZSR Nummer habe.
Sie als Patientin haben die Freie Wahl, ob Sie eine freiberufliche, eine öffentliche oder private Spitex wählen.
Die Zusammenarbeitsanforderungen in Kooperation und in den Schnittstellen des Gesundheitswesens als Freiberufliche Pflegefachfrau sind vielfältig und müssen in einem Netzwerk erfolgen
Ich kooperiere immer in Absprache mit den Patienten und aufgrund notwendiger Informationen und Verordnungen zusammen mit:
Bei Fragen nehmen Sie Kontakt mit mir auf, damit wir uns kennen lernen können. Ich berate Sie in einem ersten Gespräch gerne persönlich. Bitte sprechen Sie auf die Combox, dann rufe ich Sie so rasch als möglich zurück oder senden Sie mir eine E-Mail.